Die Fertigpackungsverordnung, abgekürzt FPVO, regelt in alle Belange, die bei der Abfüllung von Produkten in Fertigverpackungen bis derzeit 10 kg Füllgewicht durch den Hersteller zu berücksichtigen sind. Diese Anforderungen gelten für alle Fertigpackungen, nicht nur für Fertigpackungen zur Abgabe an den Letztverbraucher.Grundsätzlich müssen alle Produkte, die in den Handel gelangen, auf den Inhalt überprüft werden und diese Prüfungen müssen dokumentiert werden.Hersteller müssen die Prüfungen, wie der Gesetzestext sagt, „nach allgemein anerkannten Regeln der statistischen Qualitätssicherung regelmäßig durchgeführt werden“. Ferner hat die Überprüfung mit einem geeigneten Waagenssystem und den allgemein anerkannten Messverfahren zu erfolgen.