Anmeldung zur Waagen-Nacheichung

Eichungen im Prüfraum erfolgen freitags. Nach Absprache sind Sondertermine möglich. Die Übergabe zur Eichprüfung der Messgeräte kann Montag-Donnerstag erfolgen. Geprüfte Geräte können in den meisten Fällen Freitag ab ca. 11.30 – 14.00 abgeholt werden. Eichtermine sind unverbindlich und können sich ohne Ankündigung ändern.

Maß- und Eichgesetz: Eichpflicht

§ 7. (1) Messgeräte, deren Richtigkeit durch ein rechtlich geschütztes Interesse gefordert wird, sind nach Maßgabe der Bestimmungen des Abschnittes A eichpflichtig.
(2) Wer ein eichpflichtiges Messgerät verwendet oder bereit hält, ist dafür verantwortlich, dass das Messgerät geeicht ist.
(3) Bereitgehalten im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein Messgerät, wenn die äußeren Umstände erkennen lassen, dass es ohne besondere Vorbereitung in Gebrauch genommen werden kann. Ein Messgerät gilt nicht als bereitgehalten, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass es ausschließlich dekorativen oder musealen Zwecken dient.
 
RAUCH WAAGEN
bvfs  Eichstelle Nr. 542 in der Steiermark
Liebenauer Hauptstrasse 138
A-8041 Graz
 
+43 316  81 68 21 – 20

Österreichischer Eichdienst

bvfs Eichstelle in der Steiermark für Waagen und Gewichtsstücke
Nr. 542

Die Bautechnische Versuchs- und Forschungsanstalt Salzburg (bvfs) ist durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) ermächtigt als Eichstelle für die Nacheichung von

nichtselbsttätigen Waagen

Genauigkeitsklasse I bis 2 kg Genauigkeitsklasse II bis 500 kg Genauigkeitsklasse III und IIII bis 180 t

von selbsttätigen Waagen

Selbsttätigen Waagen zum Wägen bis 25 t Selbsttätigen Waagen zum Abwägen bis 5 t Selbsttätigen Sortierwaagen bis 5 t

Selbsttätigen Kontrollwaagen bis 5 t Förderbandwaagen

(Waagen mit nationalen Zulassungen und mit MID Zulassungen) bis 3600 t/h

Mengenwaagen
(Selbsttätige Kontrollwaagen – SKW und für Einzelwägungen – SWE) mit MID Zulassung bis 60 t

Selbsttätigen Waagen zum diskontinuierlichen Totalisieren – SWT mit MID Zulassung bis 25 t

Selbsttätigen Waagen zum Abwägen – SWA mit MID Zulassung bis 5 t

Selbsttätigen Gleiswaagen
(mit nationaler Zulassung und mit MID Zulassung) bis 200 t

Gewichten

Eichung von Gewichtsstücken der Genauigkeitsklasse M1, M2; Handelsgewichtsstücken und Präzisionsgewichtsstücken von 2 bis 20 kg

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