Maß- und Eichgesetz     Eichpflicht
§ 7. (1) Messgeräte, deren Richtigkeit durch ein rechtlich geschütztes Interesse gefordert wird, sind nach Maßgabe der Bestimmungen des Abschnittes A eichpflichtig.
(2) Wer ein eichpflichtiges Messgerät verwendet oder bereit hält, ist dafür verantwortlich, dass das Messgerät geeicht ist.
(3) Bereitgehalten im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein Messgerät, wenn die äußeren Umstände erkennen lassen, dass es ohne besondere Vorbereitung in Gebrauch genommen werden kann. Ein Messgerät gilt nicht als bereitgehalten, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass es ausschließlich dekorativen oder musealen Zwecken dient.
(4) Auf Nichtselbsttätigen Waagen, die nicht der Eichpflicht unterliegen, müssen zumindest die Höchstlast in der Form „Max …“ und der Hersteller angegeben sein.    https://www.rauch.co.at/mass–und-eichgesetz.html

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bvfs Eichstelle Kalibrierstelle in der Steiermark Rauch Waagen
RAUCH Waagen bvfs Eichstelle i.d. Steiermark

Online Anmeldung zur Waagen Nacheichung





bvfs  Eichstelle Nr.542  i.d.Steiermark
RAUCH  Waagen
Liebenauer Hauptstrasse 138
A-8041 Graz
 
0316  81 68 21 – 20
Geräteübernahme : Montag – Donnerstag  8.00-16.00
Geräteabholung : Freitag  9.00 – 14.00

Österreichischer Eichdienst

bvfs Eichstelle i.d. Steiermark  für Waagen und Gewichtsstücke
Nr.: 542

Die Bautechnische Versuchs- und Forschungsanstalt Salzburg (bvfs) ist durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) ermächtigt als Eichstelle für die Nacheichung von

von nichtselbsttätigen Waagen

Genauigkeitsklasse I bis 2 kg
Genauigkeitsklasse II bis 500 kg Genauigkeitsklasse III und IIII bis 180 t

von selbsttätigen Waagen

Selbsttätigen Waagen zum Wägen bis 25 Selbsttätigen Waagen zum Abwägen bis 5 Selbsttätigen Sortierwaagen bis 5t

Selbsttätigen Kontrollwaagen bis 5 t Förderbandwaagen
(Waagen mit nationalen Zulassungen und mit MID Zulassungen) bis 3600 t/h

Mengenwaagen
(Selbsttätige Kontrollwaagen – SKW und für Einzelwägungen – SWE) mit MID Zulassung bis 60 t

Selbsttätigen Waagen zum diskontinuierlichen Totalisieren – SWT mit MID Zulassung bis 25 t

Selbsttätigen Waagen zum Abwägen – SWA mit MID Zulassung bis 5 t

Selbsttätigen Gleiswaagen
(mit nationaler Zulassung und mit MID Zulassung) bis 200 t

Gewichten

Eichung von Gewichtsstücken der Genauigkeitsklasse M1, M2; Handelsgewichtsstücke und Präzisionsgewichtsstücke von 2 bis 20 kg

 

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